Thailand will NFTs, Dogecoin und (andere) Shitcoins verbieten

Wer mit Kryptowährungen handelt, der kann sich leicht verzocken. Aus diesem Grund geht Thailand nun gegen zahlreiche Kryptowährungen vor. Aber nicht alle sollen verboten werden.

Von Michael Förtsch

In China wurde im Mai 2021 bereits de facto ein Verbot von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, Litecoin und anderen durchgesetzt. Denn Peking hat Banken und einheimischen Krypto-Börsen den Handel mit den digitalen Währung und das Anbieten von Krypto-Bezahldiensten und Krypto-Fonds untersagt. Ebenso wurde Spekulanten nahegelegt, doch lieber auf klassische Assets wie Rohstoffe und Aktien zu setzen. Nun geht auch Thailand strenger gegen Kryptowährung vor. Jedoch selektiver und bedachter als im Fall von China, wie die Börsenaufsicht des Landes erklärt.

Statt allen Kryptowährungen sollen nur bestimmte Arten von Coins und Token untersagt werden. Beziehungsweise soll einheimischen Krypto-Börsen verboten werden, deren Handel zu unterstützen. Nicht gewollt sind, wie es in einer Presseerklärung heißt, sogenannte Meme Token, die „keinen klaren Einsatzzweck oder keine Substanz haben und deren Preis von Social-Media-Trends abhängt“. Gemeint sind damit Kryptowährungen wie Dogecoin, Shiba Inu Coin, Fairmoon, The Chad Token und andere, die in der Kryptoszene auch gerne als Shitcoins bezeichnet werden.

Aber auch Fan Token, die von Social-Media-Persönlichkeiten, Influencern oder auch Sportklubs über Krypto-Plattformen wie Chiliz herausgegeben werden, werden untersagt. Beispielsweise haben der FC Barcelona und Juventus ihre eigene Kryptowährung, die von Fans und Spekulanten auf gesonderten Börsen und mit Apps gehandelt werden kann – und deren Wert je nach Bekanntheit, Erfolg und Misserfolg steigt oder fällt. Ebenso belohnen manche Influencer mit solchen Token ihre Fans für Unterstützung und nutzen sie als Zahlungsmittel in ihren Fan-Shops. Aus diesen Gründen wären diese Währungen unberechenbar und gefährlich.

Auch Non-fungible token – sprich: NFTs – sollen nicht länger von thailändischen Plattformen angeboten und gehandelt werden. Ebenso wie sogenannte Utility Token, die von verschiedene Plattformen insbesondere im Rahmen von ICOs als eine Art Mitgliedschaft, Schuldschein oder Bonusprogramm ausgegeben werden. Beispielsweise kann der Halter eines Utility Token beim Start einer Plattform damit einen gewissen Betrag an einer gerade gestartete Kryptowährung auslösen. Bei manchen Diensten entfällt für die Eigner von hauseigenen Utility Token hingegen eine Transaktionsgebühr oder ein Handelslimit. Wieso genau die Börsenaufsicht diese Token verbietet, darauf wird nicht eingegangen.

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Insgesamt soll die Regulierung der Börsenaufsicht für einen besseren Schutz von Anlegern führen und „riskante Krypto-Investitionen“ begrenzen. Entsprechende Krypto-Börsen und Handelsplätze haben 30 Tage, um die Bestimmungen umzusetzen und betroffene Kryptowährungen und Token zu entfernen. Wie gut das gelingt, das steht jedoch in Frage, da beispielsweise nicht eindeutig ist, ab wann genau ein Meme Token oder Meme Coin als ebensolcher gilt. Ein entsprechender Streitfall könnte etwa die umstrittene Kryptowährung Safemoon werden, die von Social-Media-Persönlichkeiten wie Logan Paul befeuert wird, deren Entwickler aber wiederholt betonten, eine lebendige Community und wertvolles Finanz-Ökosystem darum aufbauen zu wollen.

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