Bundesverfassungsgericht: Das BND-Gesetz ist verfassungswidrig
Der BND hat bereits über Jahre an Internetknoten wie dem De-CIX die Daten von ausländischen Bürgern und Unternehmen ausgeforscht und überwacht. Das geschah und geschieht auch immer noch ohne Anlass. Erst im Mai 2018 war der Betreiber des De-CIX mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den BND gescheitert. Das Gericht hat festgestellt, dass der Betreiber verpflichtet werden kann, dem BND bei seiner Überwachung zu helfen. Dazu sei der BND berichtigt, „auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.“
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass diese Praxis verfassungswidrig ist.
Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt
Heißt: Die Bundesregierung muss das BND-Gesetz hinsichtlich der „strategischen Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ erneut ändern, nachdem es bereits nach den Snowden-Enthüllungen und viel Kritik angepasst worden war.