Prozess gegen Ubisoft: Dürfen Videospiele einfach abgeschaltet werden?
10. April 2025 um 17:30:09
Michael Förtsch
Zwei Spieler wollen in den USA den Spieleentwickler und -verleger Ubisoft zur Rechenschaft ziehen. Dieser hatte die Server des 2014 veröffentlichten Online-Rennspiels The Crew am 1. April 2024 abgeschaltet und damit unspielbar gemacht. In einer Anhörung zumm Verfahren argumentierte Ubisoft, dass die Spieler mit dem Kauf lediglich eine Lizenz und kein Eigentums- oder Nutzungsrecht an dem Videospiel erworben hätten. Zudem sei auf der Verpackung darauf hingewiesen worden, dass es sich bei The Crew um einen Online-Titel handele. Es gäbe also keinen Grund für einen Prozess.
Die Anwälte der Kläger argumentierten jedoch, dass Ubisoft garantiere, dass die Aktivierungscodes in den verkauften The-Crew-Videospielen bis zum Jahr 2099 gültig seien. Theoretisch bedeutet dies, dass das Spiel auch bis zu diesem Zeitpunkt – oder zumindest länger als nur zehn Jahre – nutzbar sein muss. Gleiches gelte für die Spielwährung in The Crew, die einem Gutschein gleichkomme, der nach kalifornischem Recht nicht verfallen oder seine Nutzbarkeit verlieren dürfe. Ubisoft hat bis zum 29. April Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Die Abschaltung der Server von The Crew hat auch in der EU einen Widerstand hervorgerufen. Die Initiative Stop Killing Games hat eine Petition gestartet, die an die EU-Kommission weitergeleitet werden soll. Diese soll Unternehmen dazu verpflichten, die dauerhafte Nutzbarkeit von Spielen zu gewährleisten. Den Initiatoren geht es auch darum, Videospiele als digitales Kulturgut für kommende Generationen zu erhalten, zu archivieren und erlebbar zu halten.